Update Coronamassnahmen

Aufgrund der veränderten Corona Situation hat der Bundesrat auf den ersten März 2021 verschiedene Lockerungen beschlossen. Ein Teil davon betrifft auch uns als Cevi und unsere Cevi-Tätigkeiten.

Ab dem ersten März 2021 können wieder Cevi Nachmittage stattfinden. Es gelten aber weiterhin die im Schutzkonzept beschriebenen Massnahmen.
Weiterhin nicht möglich sind Aktivitäten ausserhalb der normalen Cevi Nachmittage. Darunter fallen etwa Leiterhöcks, Vereinsversammlungen, etc.
Private Veranstaltungen sind draussen bis max. 15 Personen, drinnen bis max. 5 Personen sind erlaubt.

Neu im Schutzkonzept
Im Schutzkonzept von Cevi Schweiz und dem Cevi Wil wurden folgende Punkte überarbeitet.

Für Aktivitäten in Innenräumen
– Alle Personen ab 12 Jahren tragen in Innenräumen Masken.
– Kein Essen und Trinken in Innenräumen.
– Max. 15 Personen insgesamt bei Anlässen in Innenräumen.
– Es sollte allerding geschaut werden, dass Cevi Aktivitäten möglichst im Freien stattfinden.

Für Aktivitäten im Aussenbereich
Es gibt keine Begrenzung der Gruppengrösse für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (Jahrgang 2001). Es sind so viele Leitungspersonen zugelassen, wie auch ohne Einschränkungen dabei wären. Aktivitäten sollen in möglichst konstanten Gruppen durchgeführt werden. So können die Kontakte beschränkt und die Vermischung verschiedener Gruppen, insbesondere verschiedener Altersstufen, vermieden werden.
– Alle Personen ab 12 Jahren tragen Masken, sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann.
– Körperkontakt in Spiel und Sport ist für Kinder u. Jugendliche bis max. 20 Jahren (Jahrgang 2001) erlaubt.
– Beim Sport sind Kinder und Jugendliche bis max. 20 Jahren in jedem Fall von der Maskenpflicht befreit.

Singen und Musizieren
Für Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren ist das Singen, Musizieren oder Proben wieder erlaubt, aber ohne Aufführungen vor Publikum. Bei Erwachsenen bleibt das gemeinsame Singen verboten.

Das gilt weiterhin
Des Weiteren gelten die bereits bekannten Punkte aus dem Schutzkonzept, wie sie von uns seit Juni angewendet werden. Das sind insbesondere.
– Wir waschen bei allen Aktivitäten die Hände mit Seife.
– Wir versuchen, den Körperkontakt zu vermeiden und schütteln keine Hände.
– Wir halten Abstand. Falls das nicht möglich ist, gilt für Personen ab 12 Jahre Maskenplicht (ausser beim Sport).

Die detaillierten Infos zu dem Schutzkonzept und die daraus resultierenden Massnahmen findest du auf unsere Corona Infoseite. Dort findets du auch weiterführende Infos vom BAG und vom Cevi Schweiz.

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