Lockerungen Coronamassnahmen

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen im Umgang mit dem neuen Corona Virus gibt es auch für uns einige Änderungen. Diese gelten ab dem 26. Juni 2021

Aktivitäten
Für Cevi-Aktivitäten (wie auch kulturelle und sportliche Aktivitäten, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen (Vereinsversammlungen, Veranstaltungen mit Publikum) gilt folgendes:
– Mit Zertifikat: keine Einschränkungen
– Ohne Zertifikat, mit Sitzpflicht: maximal 1000 Personen
– Ohne Zertifikat, ohne Sitzpflicht: draussen maximal 500 Personen, drinnen maximal 250 Personen

Lager
Für Aktivitätem im Lager gelten die gleichen Regeln wie für die normalen Cevi Aktivitäten am Samstagnachmittag.
Der Cevi Schweiz empfiehlt für Lager folgendes Prinzip: getestet, genesen oder geimpft. Wer nicht getestet, geimpft oder genesen ist soll auch zukünftig in Innenräumen eine Maske tragen (gilt für Ü20). Es müssen weiterhin alle Kontaktdaten erhoben werden.
Genauere Angaben zu dem Umgang mit der Pandemie in unserem Sommerlager werden wir mit dem Elternbrief versenden.

Kinderflohmarkt
Der für den 28.08.2021 geplante Kinderflohmarkt wird voraussichtlich stattfinden. Wie die genauen Umstände (Einschränkungen, Schutzkonzept, etc.) bis dahin aussehen, können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen. Wir werden euch aber zur gegebenen Zeit darüber informieren.

Öffentlichen Raum
Bei Reisen im öffentlichen Verkehr, dem Besuch von Restaurants oder Detailhändlern gilt allerdings weiterhin die Maskenpflicht.

Die detaillierten Infos zu dem Schutzkonzept und die daraus resultierenden Massnahmen findest du auf unsere Corona Infoseite. Dort findets du auch weiterführende Infos vom BAG und vom Cevi Schweiz.

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